Ihre Vorteile mit unserer Besitzstandsgarantie

Wofür gibt es die Besitzstandsgarantie?

Die Besitzstandsgarantie schützt Sie vor Leistungsverlust beim Versicherungswechsel. Auch wenn Ihre neue Versicherung insgesamt deutlich bessere Leistungen als Ihr bisheriger Schutz bietet, kann es besondere Schadenfälle geben, für welche die neue Versicherung geringere oder gar keine Entschädigungsleistungen erbringt. Einfach, weil diese Fälle im Versicherungsumfang des neuen Tarifs nicht enthalten sind. Damit Ihnen trotzdem kein Nachteil entsteht, greift in den meisten Fällen die Besitzstandsgarantie. 

Wie funktioniert die Besitzstandsgarantie?

Waren Sie im direkten Vorvertrag mit dem Tarif eines Mitbewerbers in einzelnen Leistungen besser abgesichert, erweitern wir die Entschädigungsgrenzen Ihres neuen Versicherungsschutzes für versicherte Gefahren, Sachen oder Kosten bis zu den Höchstentschädigungsgrenzen des Vorvertrages.

Die Voraussetzungen

  • es darf keine Zeit ohne Versicherungsschutz zwischen altem und neuem Vertrag liegen

  • der Versicherungsvertrag, der zum Vergleich herangezogen wird, muss ein direkter Vorvertrag sein

  • die maximale Entschädigungssumme beschränkt sich auf die im neuen Vertrag festgelegte Summe

Unsere Besitzstandsgarantie schützt Sie vor Leistungsverlust beim Versicherungswechsel. Die Garantie gewährleistet, dass Sie von besseren Leistungen aus Ihrem Vorvertrag profitieren.

Besitzstandsgarantie: Beispiele aus dem Alltag

Was die Besitzstandsgarantie in der Regel ausschließt

Nicht alle Schäden, die Ihr bisheriger Schutz abgedeckt hat, sind über die Besitzstandsgarantie eingeschlossen. Ausnahmen bilden zum Beispiel Risiken, die dem neuen Versicherungsschutz als beitragspflichtige Erweiterungen wie Glasbruch oder Elementarschäden hinzugefügt werden können.
WICHTIG: Dies bedeutet nicht, dass Sie keinen Elementarschutz genießen, wenn Sie diesen als Baustein zu Ihrem neuen Schutz hinzufügen. Es erfolgt lediglich keine Erweiterung über die Besitzstandsgarantie. Beispiel: Im Vorvertrag hatten Sie Elementarschäden ohne Selbstbeteiligung versichert. Mit Ihrem neuen Schutz wird bei Elementarschäden 5 Prozent der Schadensumme als Selbstbeteiligung von der Entschädigungssumme abgezogen. Die Besitzstandsgarantie findet in diesem Fall also keine Anwendung.

Für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gelten ausschließlich die im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungsbedingungen.