Ihr Leben ändert sich – ständig!
Passt Ihre Versicherung noch dazu?

„Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch.“
George Bernard Shaw

Halten Sie es wie der Schneider und legen Sie an Ihre Versicherungstarife regelmäßig das Maßband an. Wer in Zeiten der Corona-Krise aufgrund der Kontaktbeschränkungen mehr Zeit als sonst übrig hat, kann diese sinnvoll in eine Prüfung der privaten Absicherung investieren. Hierbei gilt es jedoch clever und bedacht zu handeln. Einen Vertrag zu kündigen, nur um kurzfristig Geld für Beiträge einzusparen, geht in den seltensten Fällen gut aus. Denn Schäden treten häufig genau dann auf, wenn man sie am wenigsten gebrauchen kann. Fatal wird es, wenn Sie kurz zuvor Ihren Versicherungsschutz gekündigt haben.

Viel eher lohnt es sich Ihre bestehenden Tarife unter die Lupe zu nehmen. Ist der Vertrag vielleicht schon etwas älter? Generell gilt: Wenn sich Ihr Leben ändert, dann sollten Sie auch Ihre Absicherung anpassen. Sie haben ein neues Hobby, eventuell eine nicht ganz ungefährliche Sportart für mehr Nervenkitzel, oder fröhnen Sie mittlerweile einer kostspieligen Sammelleidenschaft? Neue Gefahren und zusätzliche Werte lassen sich entsprechend absichern.

Wir nennen Ihnen 3 gute Gründe für einen regelmäßigen Versicherungscheck: 

  1. Mehr Schutz fürs gleiche Geld
    Versicherungsgesellschaften entwickeln ständig neue Tarife für die optimale Absicherung ihrer Kunden. Es ist gut möglich, dass Sie für den Beitrag, den Sie aktuell bezahlen, mittlerweile einen deutlich besseren Schutz bekommen.
  2. Neue Gefahren absichern
    Deckt Ihr alter Tarif wirklich alle Gefahren ab, die in der heutigen Zeit Schäden verursachen können? Ein Beispiel dafür sind Cyberrisiken, die in alten Tarifen keine Erwähnung finden, weil das Risiko durch Hacker, Identitätsdiebstahl und Online-Betrug erst in jüngster Vergangenheit erheblich angestiegen ist.
  3. Ihr Leben (Absicherungsbedarf) verändert sich
    Sie haben eine Familie gegründet, den Beruf gewechselt, eine Solaranlage angeschafft oder einfach nur eine Holzhütte in den Garten gebaut. All das sind Dinge, die sich unmittelbar auf Ihren Versicherungsschutz auswirken und den Sie deshalb entsprechend anpassen sollten.
Veränderungen im Leben verändern den Versicherungsschutz

Die einzelnen Tarife im Überblick…

  • Deckungssumme hoch genug?
    Alte Verträge besitzen häufig eine zu geringe Deckungssumme. Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer dann unter Umständen selbst für einen Teil der Kosten aufkommen. Die Tarifvarianten der K&M-Privathaftpflichtversicherung allsafe fortuna bieten eine Absicherung mit Deckungssummen von 10 bis 50 Millionen Euro.
  • Mehrere Personen mit einem Tarif absichern?
    Nutzen Sie das volle Potenzial Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Sichern Sie sich als Paar oder Familie gemeinsam ab und verzichten Sie auf Haftpflichttarife für jedes Einzelne Familienmitglied.
    Der Schutz unserer K&M-Privathaftpflichttarife allsafe fortuna prime und allsafe fortuna perfect geht sogar so weit, dass alle im Haushalt behördlich gemeldeten Personen mitversichert sind. So sind z. B. Eltern/Großeltern des Versicherungsnehmers, pflegebedürftige Familienangehörige, sonstige Verwandte ohne Altersbegrenzung sowie vorübergehend im Haushalt eingegliederte Personen (Au-Pair, Austauschschüler etc.) bis hin zu Hausangestellten und Dienstleistern mitversichert.
  • Kinder aus dem Haus?
    Sind Ihre Kinder nicht länger über den Familientarif Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert, lohnt sich für Sie vielleicht der Wechsel in einen Paar-Tarif zu günstigeren Konditionen.
  • Forderungsausfalldeckung mitversichert?
    Rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland haben nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft keine private Haftpflichtversicherung. Damit Sie als Geschädigter in einem solchen Fall nicht leer ausgehen, gibt es die Forderungsausfalldeckung. Diese greift, wenn Sie jemand schädigt, der keine Haftpflichtpolice hat und auch keine finanziellen Mittel, um den Schaden selbst zu ersetzen.
  • Kleinkinder in der Familie?
    Stellen Sie sich vor: Ihr fünfjähriger Sohn fährt mit dem Kettcar in Nachbars Auto und hinterlässt einige unschöne Dellen und Kratzer. Für diesen und ähnliche Fälle, in denen Schäden durch deliktunfähige Kinder verursacht werden, sollte Ihr Haftpflichtvertrag eine entsprechende Spezialklausel vorweisen. Sonst kann es schnell passieren, dass Ihr Versicherer für den Schaden nicht aufkommt mit der Begründung, das Kind ist nach dem Gesetz nicht haftbar zu machen und auch Sie als Elternteil hätten Ihrer Aufsichtspflicht Genüge getan.

Gut zu wissen: Achten Sie darauf, deliktunfähige Personen ohne Alterseinschränkung mitzuversichern. Auch Menschen, die auf behördliche Anweisung (z. B. bei Demenz, geistige Behinderung) als deliktunfähig eingestuft werden, sind damit abgesichert. Zudem gelten Kinder bis zum 10. Lebensjahr im Straßenverkehr als deliktunfähig.

  • Versicherungssumme angepasst?
    Im Lauf Ihres Lebens fügen Sie Ihrem Hausrat immer wieder neue und wertvolle Gegenstände hinzu – ob das Ultra-HD-Fernsehgerät, die Bang & Olufsen HiFi-Anlage oder der Massage-Sessel. Steigt der Wert Ihres Hausrates müssen Sie auch die Höchstentschädigungssumme Ihrer Versicherung anpassen. Nur so kann im Schadenfall der Verlust ausgeglichen werden, ohne dass die Gefahr einer Unterversicherung besteht und Sie nicht den vollen Schadenersatz erhalten.
    Vorsicht: Auch bei einer Quadratmeterpauschale und damit verbundener Unterversicherungsverzichtklausel besteht in Einzelfällen die Gefahr der Unterversicherung, z. B. wenn Ihre Wohnung zwar klein ist, dafür aber mit vielen wertvollen Gegenständen eingerichtet ist.
  • Schützt der alte Tarif vor neuen Gefahren?
    Berücksichtigt Ihr Versicherungsschutz alle aktuellen Gefahren. Moderne Hausratversicherungen bieten Schutz vor Gefahren, die vor gar nicht allzu langer Zeit noch keine große Rolle spielten, wie z. B. Smarthome- oder Cyberrisiken.
    Außerdem sind manche Schäden in modernen Tarifen umfangreicher versichert. Der Versicherer übernimmt im Schadenfall zusätzliche Kostenpositionen wie z. B. die Hotel-, Miet- oder Umzugskosten, wenn nach einem Brandschaden die eigenen vier Wände unbewohnbar sind.
  • Erweiterung zum Grundschutz notwendig?
    Abhängig von Ihrer persönlichen Risiko-Situation können Erweiterungen des grundlegenden Tarifes empfehlenswert sein. Denn einige Risiken lassen sich nur gegen Aufpreis oder mit einem umfangreicheren Tarif absichern.
    Wie beispielsweise die sogenannten Seng- und Schmorschäden, die deutlich häufiger vorkommen als ein tatsächlicher Brandschaden mit Flammenbildung. In alten Tarifen ist aber nur letzteres versichert. Dasselbe gilt für Überspannungsschäden: Der Grundschutz zahlt nur bei Schäden durch Blitzschlag.
    Mieter aufgepasst: Glasbruch-Schäden werden nicht von der Privathaftpflichtversicherung ersetzt. Verursachen Sie als Mieter also einen Schaden an einer Glastür in Ihrer Wohnung, dann kommt Ihre PHV für den Schaden des Vermieters nicht auf. Notwendig ist hier eine Hausratversicherung mit Glasbruch-Baustein.
  • Versicherungssumme angepasst?
    Wie bereits in der Hausratversicherung beschrieben, kann es auch in der Wohngebäudeversicherung notwendig sein, die Versicherungssumme anzupassen, z. B. durch einen Anbau wie eine Garage.
  • Wohnhaus vermietet?
    Sie wohnen nicht mehr selbst im Gebäude und wollen das Objekt fortan vermieten. Dann ist  unter Umständen der Wechsel in einen anderen Wohngebäudetarif notwendig, da einige Policen nur für selbst genutzte Immobilien gelten.
  • Gebrauchte Immobilie gekauft?
    Beim Kauf eines Gebäudes übernehmen Sie zwar die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers, doch Sie wissen nichts über die Qualität derselben. Für Käufer gilt deshalb: Prüfen Sie den Versicherungsschutz des erworbenen Objektes. Sind Sie mit dem Versicherungsschutz unzufrieden, können Sie als Käufer von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem Tarif wechseln, der Ihren Vorstellungen entspricht.
  • Hat sich die Naturgefahrenzone am Standort Ihres Hauses verändert?
    Versicherer nutzen das sogenannte „Zonierungssystemfür Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken“(ZÜRS) zur Risikoeinschätzung von Immobilienstandorten. Daran orientieren sich auch die Beiträge, die Sie für Ihre Gebäudeversicherung zahlen müssen. Das ZÜRS-System ist in der Vergangenheit so optimiert worden, dass Gefahrenbereiche mittlerweile viel genauer bestimmt werden. Viele Häuser lassen sich heutzutage also deutlich günstiger versichern, als noch vor einigen Jahren. Vielleicht lag auch Ihr Haus vor 10 Jahren noch in einer gefährdeten Zone, lässt sich aber mittlerweile deutlich günstiger absichern.
  • Solaranlage angeschafft?
    Wer sich für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage entscheidet, benötigt auch den passenden Versicherungsschutz. In der K&M Wohngebäudeversicherung allsafe domo sind Sachschäden an der Anlage selbst bereits mitversichert. Ein Schutz vor Ertragsausfällen lässt sich zusätzlich vereinbaren.
  • Job gewechselt?
    Der ausgeübte Beruf hat in der privaten Unfallversicherung unmittelbare Auswirkungen auf die Beiträge. Schließlich sind Handwerker deutlich stärker unfallgefährdet als Menschen mit einem klassischen Schreibtisch-Job. Wer seinen Beruf wechselt, der muss dies unverzüglich bei seinem Unfallversicherer anzeigen. Kommt es zum Schadenfall, bevor der Wechsel in einen risikoreicheren Beruf angezeigt wurde, wird die Leistung auf das Niveau der bislang gezahlten Beiträge gekürzt.
  • Volljährig oder Rentner geworden?
    Erreichen Sie in der privaten Unfallversicherung die Altersgrenze von 18 Jahren oder beenden Ihre berufliche Laufbahn, um in Rente zu gehen, wechselt in der Regel Ihre Beitragsgruppe. Auch hier müssen Sie sich unverzüglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen.
  • Frisch verheiratet oder Eltern geworden?
    Einige Versicherer bieten Sonderleistungen in bestimmten Lebenssituationen. So gewährt die K&M-Unfallversicherung allsafe bodyguard Ihrem Ehepartner beispielsweise 12 Monate kostenfreien Versicherungsschutz nach der Hochzeit. Eine Sonderleistung, die auch Ihrem Nachwuchs in den ersten 12 Monaten nach der Geburt zuteilwird. Natürlich sollten Sie Ihren Versicherer über diese und andere lebensverändernde Umstände auch unterrichten.
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
    Eine Sonderleistung der Kategorie „Schön, zu haben, doch nicht zu wünschen!“ ist die vorübergehende Beitragsbefreiung, wenn Sie arbeitslos werden sollten. Bis zu 6 Monate brauchen Sie in diesem Fall keine Beiträge zu bezahlen.

Einfacher wird’s mit Makler

Sie scheuen den Aufwand Ihre Versicherungen selbst zu prüfen? Nutzen Sie den Service eines Versicherungsmaklers.

Ein Makler hilft Ihnen nicht nur dabei die besten Tarife für Ihren individuellen Bedarf zu finden, sondern nimmt Ihnen auch lästige Verwaltungsaufgaben ab.

Sie möchten Ihrer Versicherung eine neue Anschrift oder Bankverbindung melden? Teilen Sie die neuen Daten einfach formlos Ihrem Makler mit, der alles weitere für Sie übernimmt. Lästige Formulare zur Änderung Ihrer Vertragsdaten gehören der Vergangenheit an.

Außerdem prüft Ihr Makler regelmäßig, ob sich Ihre Tarife optimieren lassen. Ein Makler handelt dabei immer in Ihren Interesse. Schließlich sind Makler, anders als Vertreter, keiner einzelnen Versicherungsgesellschaft verpflichtet, sondern können unter allen Angeboten am Markt das Beste für ihre Kunden auswählen.