Wir klären Sie auf!

1. Wann gilt der Selbstbehalt bei allsafe casa, der Eigenheimversicherung?

Der vereinbarte Selbstbehalt wird nur von Leistungen bei Wohn­gebäude­schäden abgezogen.
Kommt es zu einem Schaden, der ausschließlich den Hausrat betrifft, findet der Selbstbehalt keine Anwendung.

Und doch profitieren Kunden mit vereinbartem Selbstbehalt von einem Rabatt auf die gesamte Prämie der Eigenheimversicherung allsafe casa.

So wird der SB im Schadenfall angewendet:

Einbauküchen:
Die Küche ist in der Regel ein Hausratgegenstand. Damit wird bei versicherten Schäden an der Küche auch kein Selbstbehalt angewendet.

Eine Ausnahme bilden jedoch Einbauküchen, die individuell für das Wohn­­gebäude geplant wurden und damit als Gebäudebestandteil gewertet werden. Versicherte Schäden an Einbauküchen sind somit Wohngebäudeschäden, auf die der Selbstbehalt angewendet wird.

Einbruchdiebstahlschäden:
Werden bei einem Einbruch Fenster oder Türen beschädigt, liegt ein Hausratschaden vor. Denn auch wenn es sich hier um Gebäudebestandteile handelt, ist die Schadenursache der Einbruchdiebstahl, welcher als Gefahr im Hausratschutz versichert ist.

Weil es sich in diesem Fall also um einen Hausratschaden handelt, findet der Selbstbehalt keine Anwendung. Hierbei ist es auch unerheblich, ob der Einbruch ins Gebäude erfolgreich war oder nicht.

2. Zusatzabsicherung Glas –
Wird zwischen Hausrat- und Gebäudeglasschäden unterschieden?

Ja. Ob der Selbstbehalt Anwendung findet oder nicht, ist auch bei Glasbruch ganz davon abhängig, ob ein Hausrat- oder Wohngebäudeschaden vorliegt: Für eine zerbrochene Glasvitrine (Hausrat) wird kein Selbstbehalt angewendet. Bei einer gesplitterten Terrassentür (Gebäude) ist der Selbstbehalt hingegen von der Entschä­digungsleistung abzuziehen.

3. Wie werden zusätzliche Selbstbehalte angewendet?

Selbstbehalte, die in den Versicherungsbedingungen geregelt (z. B. bei Elementarschäden) oder vertraglich vereinbart wurden (z. B. aufgrund von Vorschäden), werden im Versicherungsfall zusätzlich von der Entschädigungsleistung abgezogen.