Wir haben für Sie die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2021 zusammengetragen. Klicken Sie sich durch unser Nachrichtendossier. Kennen Sie bereits alle Meldungen oder haben wir sogar eine wichtige Meldung vergessen?

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Nach drei Jahrzehnten ist Schluss mit „Soli“, zumindest für die meisten Deutschen. Befreit sind alle ledigen Personen mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro. Für Ehepaare plus zwei Kinder liegt die Grenze bei 151.000 Euro brutto. Wer mehr verdient, zahlt bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze nur noch anteilig. Für Ledige gilt das zwischen 73.000 und 109.000 Euro und für Familien ab 2 Kindern zwischen 151.000 und 221.000 Euro Bruttoverdienst. Alle Personen mit einem darüberliegenden Jahreseinkommen zahlen weiterhin die vollen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.

Die Besteuerung von Kapitalerträgen (z. B. Zinsen, Dividenden, Aktienverkauf) ist von der Änderung nicht betroffen. Von Erträgen über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro werden neben 25 Prozent Abgeltungssteuer weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag abgezogen.

Auch die Körperschaftssteuer von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH und AG) bleibt von der Anpassung unberührt. Das Bundesfinanzministerium rechnet aber dennoch mit einer Erleichterung für einen Großteil deutscher Klein- und Mittelständler, da viele als Einzelunternehmer und Personengesellschaften der Einkommensteuer unterliegen.

Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Abgabe auf Kohlendioxidemissionen. Mit der Reformation des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wird pro erzeugter Tonne Co2 die neue Steuer in Höhe von 25 Euro fällig. Damit will die Bundesregierung ein „wirksames Preissignal“ schaffen, um die CO2-Intensität fossiler Heiz- und Kraftstoffe zu verdeutlichen und die Schäden daraus finanzieren.

Sichtbare Auswirkungen für Verbraucher hat die CO2-Steuer vor allem an den Tankstellen. Hier hat sich der Kraftstoffpreis pro Liter Diesel oder Benzin um etwa 10 Cent erhöht. Doch das ist noch nicht das Ende, denn der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren weiter schrittweise angehoben: 2025 soll er bei 55 Euro liegen. Ausgleichen können Vielfahrer die höheren Kosten mit Beginn diesen Jahres über die Einkommenssteuererklärung mit einer erhöhten Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 35 statt wie bisher 30 Cent pro Kilometer. Für die ersten 20 Kilometer gilt weiterhin der Ausgleich von 30 Cent.

Die Umlage zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird ab 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt und sinkt damit leicht. 2022 soll die Umlage weiter auf 6 Cent pro kWh absinken. Die Senkung gilt als Ausgleich zur CO2-Steuer.

Zusätzlich werden Solaranlagen stärker gefördert: Privaterzeuger von Solarstrom müssen auf den Eigenverbrauch bis zu 30 kW (bisher: 10 kW) keine EEG-Umlage mehr zahlen.

Zum neuen Klimapaket der Bundesregierung gehört auch die Reform der Kfz-Steuer, von der besonders Autos mit hohem Spritverbrauch und Schadstoffausstoß betroffen sind. Hier werden teils deutlich höheren Abgaben fällig: Ab einem CO2-Ausstoß von 195 Gramm je Kilometer erhöht sich die Kfz-Steuer demnach durchschnittlich um 130 Euro für Benziner und 100 Euro für Diesel.

Besitzer schadstoffärmerer Fahrzeuge (weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer) profitieren von der Reform und zahlen rund 30 Euro weniger. Generell gilt die Steuerreform nur für Neuwagen, die seit dem 1. Januar 2021 zugelassen werden.

Zum 1. Januar 2021 ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf jährlich 58.050 Euro gestiegen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt nun bei 64.350 Euro Jahreseinkommen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf 85.200 Euro Jahreseinkommen in den alten und 80.400 Euro in den neuen Bundesländern angehoben.

Während Versicherte bislang vor einer Kündigung mindestens 18 Monate bei einem Anbieter bleiben mussten, ist dies fortan schon nach einem Jahr möglich. Notwendig ist dafür nur noch ein Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse, die Notwendigkeit eines Kündigungsschreibens an den alten Anbieter entfällt.

Seit Januar können Versicherte von ihrer Krankenkasse eine ePA-App für ihr Smartphone verlangen, die sie zunächst selbst mit Inhalten befüllen können. Zugleich startet mit der ePA ein Testlauf in ausgewählten Arztpraxen in Berlin und Westfalen-Lippe, die ebenfalls Dokumente in die App hochladen dürfen. Bis Juli 2021 sollen dort alle Ärztinnen und Ärzte an das ePA-System angebunden sein. Im nächsten Jahr soll der Funktionsumfang der App um Impfbuch, Mutterpass und das gelbe Untersuchungsheft für die Kinder erweitert werden. Die ePA-App ist für Versicherte freiwillig.

Der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (IAB), mit dem betriebliche Anschaffungen (z. B. ein Firmenwagen) bereits vor Kauf gewinnmindernd abgezogen werden können, wird rückwirkend für das Jahr 2020 vereinfacht. Während bislang unterschiedliche Gewinngrenzen für verschiedene Abrechnungssysteme existierten, gilt mit dem neuen Jahr eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro. Unternehmen, die darunter liegen, dürfen den IAB geltend machen und bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten abziehen (bislang waren es nur 40 Prozent).

Die Gebühren für Anwälte und Gerichte wurden zum Jahreswechsel um 10 Prozent angehoben. Der Bundesrates hat damit die erste Erhöhung seit acht Jahren festgelegt. Dennoch blieb das Ergebnis hinter den Forderungen der Anwälte zurück, die sich für die Zukunft eine automatische Anpassung der Gebühren gekoppelt an die Entwicklung der Tariflöhne gewünscht hatten.

Der im April 2020 zwischen Bundesregierung und Warenkreditversicherer vereinbarte Schutzschirm wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Das Abkommen garantierte im Jahr 2020 die Entschädigungszahlungen der Kreditversicherungen bis zu einer Höhe von 30 Milliarden Euro. Für die ersten 6 Monate des neuen Jahres steht erneut ein Volumen von 30 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit stellt der Bund den Schutz liefernder Unternehmen vor Zahlungsausfällen und Exportrisiken sicher. Allerdings wurde im Vergleich zum vergangenen Jahr die Selbstbeteiligung der Versicherer auf 3 Milliarden Euro angehoben, was dem 6-fachen Betrag des Vorjahres entspricht. Dafür werden jedoch auch weniger Prämieneinnahmen an den Bund abgeführt.

Insolvenzen von Privatpersonen und Selbstständigen werden ab 2021 nur noch halb so lang andauern wie in der Vergangenheit. Bundestag und Bundesrat beschlossen eine Änderung, mit der die Restschuldbefreiung künftig bereits nach 3 statt 6 Jahren eintritt. Die Neuregelung gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren zuvor genannter Personengruppen. Auch Insolvenzen, die seit dem 17 Dezember 2019 beantragt wurden, verkürzen sich, aber nur anteilig.

Bereits seit dem 23 Dezember 2020 gilt: Die Maklerprovision beim Immobiliengeschäft teilen sich Käufer und Verkäufer. Bislang lag die finanzielle Last dafür in der Regel alleine beim Käufer. Dagegen wurde nun gesetzlich Abhilfe geschaffen. Allerdings gilt die neue Regel nur für Privatkäufer und ist beschränkt auf Geschäfte mit Einfamilienhäusern und Wohnungen. Baugrundstücke, Mietshäuser und Gewerbeimmobilien sind davon ausgenommen.

Immobilieneigentümer ist es erlaubt, Gebäude und Wohnungen günstiger an Angehörige oder Familien zu vermieten und zugleich die vollen Werbungskosten abzuziehen. Die entsprechende Voraussetzung wurde erleichtert: Demnach muss die bisherige Miete fortan mindestens 50 statt 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen. Festgehalten ist auch diese Änderung im Jahressteuergesetz.