Unfallfolgen und schwere Erkrankungen bei Kindern – So sorgen Eltern richtig vor

Niemand denkt gerne darüber nach, doch auch Kinder sind vor schweren Erkrankungen und Unfällen nicht gefeit. Für die Familie ist das emotional und finanziell mit großen Belastungen verbunden. Die Pflege eines schwerkranken Kindes übersteigt in vielen Fällen das Einkommen einer Familie. Wir klären auf, wie Eltern privat vorsorgen können und welche Rechte im Notfall gegenüber dem Arbeitgeber bestehen.

Erallsafe lavida, kinder auf dem schulweghöhtes Gefahrenpotenzial

Kinder sind den Gefahren durch schwere Erkrankungen und Unfällen genauso ausgesetzt wie Erwachsene. In der Regel sind Sie sogar noch gefährdeter. Ihr Immunsystem ist schwächer. Im Straßenverkehr werden sie durch die geringere Körpergröße leichter übersehen. Und zuletzt fehlt ihnen häufig einfach die Erfahrung, um Gefährdungssituationen richtig einzuschätzen. Umso wichtiger ist für Eltern der umfassende Schutz ihres Nachwuchses. Leider lässt sich nicht jede Bedrohung erahnen und nicht jede Gefahr abwehren. Krankheiten und Unfälle treten plötzlich auf und ohne Vorwarnung.

Auf dem Weg zur Schule oder dem öffentlichen Kindergarten sowie während der Betreuungszeit genießen Kinder den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese leistet in Form einer lebenslangen Rente oder per Kapitalabfindung. Allerdings kommt es hier nicht selten zu Streitigkeiten und somit verminderten Leistungen. Zum Beispiel, wenn das Kind auf dem Weg zur Schule einen spontanen Umweg gegangen ist und abseits des eigentlichen Weges zu Schaden kommt. Genauso schwierig ist häufig die Anerkennung von Spätfolgen. Manchmal ist es schwer zu beweisen, dass ein Leiden oder Gebrechen auf einen früheren Unfall zurückzuführen ist.

Auf Nummer sicher gehen Eltern mit der privaten Unfallversicherung allsafe bodyguard. Der private Unfallschutz leistet rund um die Uhr und egal, wo.
Hier muss schlicht der Unfallbegriff nach P.A.U.K.E. (Plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis) erfüllt werden, um mögliche Leistungen zu erhalten. Das Leistungsspektrum kann darüber hinaus deutlich erweitert werden. Von der lebenslangen Rente über einmalige Kapitalabfindungen bis zu vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, Sofortleistungen bei schweren Verletzungen, Rooming-in und vielem mehr. Natürlich gibt es den leistungsstarken Unfallschutz von allsafe bodyguard auch für Erwachsene.

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Doch was tun, wenn das Kind dauerhaft erkrankt, invalide oder gar pflegebedürftig wird?

In solchen Fällen leistet die Funktionsinvaliditätsversicherung allsafe lavida.
Betroffene erhalten eine lebenslange Rente beim Verlust von Grundfähigkeiten, bei Organschäden, Krebs im Stadium 3, Unfällen und Pflegebedürftigkeit. Eine sinnvolle Absicherung, nicht nur für Kinder. Allerdings können Personen bis zum 12. Lebensjahr mit allsafe lavida besonders günstig versichert werden.
Ebenfalls wichtig: Ist ein Kind dauerhaft invalide oder gar pflegebedürftig, fällt ein zukünftiges Einkommen weg und Grundsicherung droht. Das kann schneller gehen als man glaubt, beispielsweise durch eine verschleppte Erkältung mit folgender Herzmuskelentzündung. Was also tun, wenn das Kind niemals wird arbeiten können? Hier hilft die lebenslange Rente, sowie die optionale einmalige Kapitalleistung den Lebensstandard zu halten.

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Die Kombi macht’s

Eine mögliche Variante ist die Absicherung durch beide Produkte, da sie sich ausgezeichnet ergänzen. Speziell für Kinder geht allsafe lavida bereits ab 16 Euro Monatsbeitrag los und leistet bereits ab 35% Invalidität, oder Schweregrad 1 bei Organschäden eine lebenslange Rente. Diese fängt laufende Kosten und fehlende Einkommen auf. Ebenfalls wird bei Krebs geleistet.
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Welche Rechte haben Eltern zur Kinderpflege?

Neben der finanziellen Absicherung benötigen Eltern bei schweren Erkrankungen und Unfällen ihrer Kinder vor allem Zeit. Denn natürlich müssen sie im Notfall für ihre Kinder da sein, sowohl für die körperliche Betreuung als auch zur emotionalen Unterstützung.
Dafür haben Eltern zur Pflege ihrer erkrankten Kindes das Recht auf Freistellung am Arbeitsplatz. Ist das Kind unter 12 Jahre alt, gilt jede Form der Erkrankung als Notfall und Eltern können den Arbeitsplatz verlassen bzw. müssen gar nicht erst erscheinen. Natürlich sollte der Arbeitgeber informiert werden und ein Attest vom Arzt muss vorgelegt werden.
Der Arbeitgeber zahlt die im Arbeitsvertrag geregelte Lohnfortzahlung, alternativ gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung Kinderkrankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass niemand Drittes im Haushalt als Betreuungsalternative zur Verfügung steht, wie z.B. die Großeltern und es muss ein Attest vom Arzt vorliegen. Pro Kind stehen Eltern im Jahr 10 Arbeitstage als Freistellung zur Verfügung, allerdings ab 3 Kindern maximal 25 Tage. Vertraglich kann der Arbeitgeber diese Rechte einschränken, hier hilft vorher ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich die Anzahl der Tage auf 50, da sie das fehlende Elternteil ersetzen müssen.
Was tun, wenn das Kind älter als 12 ist? Denn ab diesem Alter erlischt der Anspruch auf Freistellung zur Kinderpflege. Dann gilt es mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Mögliche Lösungen: Überstunden abbummeln, unbezahlter Urlaub oder Home Office.