Jeder Hundehalter sollte seinen Vierbeiner versichern – ganz gleich wie groß oder klein der Hund ist oder wie stark er zubeißen kann. Denn selbst der besterzogenste und niedlichste Vierbeiner kann mit einem kleinen Missgeschick ungeahnte finanzielle Schäden verursachen.

Beispiel gefällig?
Ihr Hund jagt einer Katze hinterher, rennt dabei auf die Straße und direkt vor ein Auto. Der Fahrer kann gerade noch ausweichen, doch die heldenhafte Rettung Ihres Hundes wird mit einem abrupten Fahrtende an der nächsten Laterne belohnt. Das Auto ist Schrott, die Straßenlaterne beschädigt und der Fahrer hat sich bei dem Aufprall auch noch verletzt.

Die Rechtsprechung kennt in diesem Fall kein Pardon. Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner zu verantworten hat. Egal ob Ihr Hund das Sofa Ihres Freundes anknabbert, auf den teuren Orientteppich Ihrer wohlhabenden Tante uriniert oder dem Handwerker ins Bein beißt. Ohne Versicherungsschutz können vor allem Personenschäden existenzbedrohende Forderungen für den Hundehalter zur Folge haben.
Dasselbe gilt für Tarife mit zu geringer Versicherungssumme. Wenn nach der Regulierung durch den Versicherer noch Restforderungen übrig bleiben, müssen Sie als Halter mit Ihrem Privatvermögen haften. Eine ausreichend hohe Deckungssumme gehört deshalb zu den wichtigsten Kriterien bei der Wahl der passenden Haftpflichtversicherung für Ihr Tier. Weitere Vorteile leistungsstarker Tarife sind beispielsweise der Verzicht auf einen Leinen- oder Maulkorbzwang, die Teilnahme an Hundeschauen, -rennen und –turnieren sowie die beitragsfreie Mitversicherung von Welpen bis zum Alter von 12 Monaten. All diese Stärken und noch viele weitere vereint K&M in der Hundehalterhaftpflichtversicherung allsafe amigo.

In sechs Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung bereits verpflichtend. Dort muss ohne Wenn und Aber jeder Hund ab einem Alter von drei bzw. sechs Monaten versichert sein. Grundsätzlich ist die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden immer auf Landesebene geregelt. In einigen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung noch freiwillig, in anderen nur für bestimmte Rassen, bereits auffällig gewordene Tiere oder für Hunde ab einer bestimmten Größe verpflichtend.
Unabhängig davon wo Sie mit Ihrem Hund leben, verlangen Hundeschulen, Tiersitter, Dog-Walker und Hundehotels fast immer eine Haftpflichtversicherung für Ihr Tier. Für sogenannte Listenhunde ist die Haftpflichtversicherung mit wenigen Ausnahmen deutschlandweit verpflichtend, da der Gesetzgeber diese Tiere als größeren Risikofaktor einstuft.

Zusammengefasst gibt es keinen guten Grund auf den Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht zu verzichten.

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