Die DSGVO sorgt bei vielen Maklern für Unsicherheit. Vielleicht auch bei Ihnen. Eine Frage, die uns aktuell oft erreicht: Brauche ich mit der Konzept & Marketing GmbH einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV)? Die Antwort ist: Nein, Sie benötigen keinen AVV mit uns, da die Konzept & Marketing GmbH für Sie kein Auftragsverarbeiter ist.

Lassen sie uns Ihnen kurz erläutern, warum das so ist. Artikel 4 Abs. 8 der DSGVO definiert diesen Begriff:

„Ein Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.“

Die Auftragsverarbeitung definiert sich über die weisungsgebundene, unterstützende Tätigkeit des Unternehmens als Auftragnehmer. Dies trifft auf die Konzept & Marketing GmbH nicht zu. Für die Antragsannahme, bei Anfragen zu Produkten oder Einzelheiten des Vertrages und für die Schadenbearbeitung verarbeiten wir die erforderlichen Daten eigenverantwortlich.

Eine Auftragsdatenverarbeitung liegt nur vor, wenn der Auftraggeber tatsächlich Herr des Verfahrens bleibt. Dabei muss der Auftraggeber rechtlich und faktisch in der Lage sein, dem Auftragnehmer jeden Arbeitsschritt der Datenverarbeitung vorzuschreiben und die Einhaltung der technisch-organisatorischen Maßnahmen zu überwachen.

Wie in Artikel 28 Abs. 3a DSGVO beschrieben:

„…dass der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen – auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation – verarbeitet…“.

Von anderen Partnern habe ich aber einen AVV bekommen?

Die Konzept & Marketing GmbH ist ein Konzeptentwickler, der eigene Versicherungsprodukte über unabhängige Vertriebspartner vermittelt. Wir bieten keinerlei Pooldienstleistungen. Ein Pool bietet Ihnen eine Produktpalette verschiedener Anbieter und bietet zusätzlich die Verwaltung und Datenverarbeitung der eingereichten Verträge, um Sie zu entlasten. Hier kann, auch wenn dies im Einzelfall zu prüfen ist, ein AVV sinnvoll sein.

Unsere Homepage wurde zum 25.05.2018 unter der Rubrik „Datenschutz“ aktualisiert. Ebenfalls gibt es nun eine Rubrik „E-Mail Kommunikation“, wo Sie hierzu weitere Informationen finden.

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