Nachdem die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) am 23. November den Deutschen Bundesrat passiert hat, stehen die Regeln für die bereits seit Februar 2018 gültige EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) fest.

Damit ist auch eine mindestens 15-stündige Weiterbildung pro Kalenderjahr für alle vertrieblich Tätigen in der Versicherungswirtschaft verpflichtend. Die Teilnahme an geeigneten Schulungen muss zwar nicht aktiv nachgewiesen, aber auf Verlangen der Aufsichtsbehörden vorgelegt werden. In Zukunft sollen dafür regelmäßige Routinekontrollen und anlassbezogene Überprüfungen bei Vermittlern stattfinden.

Bei Verstoß drohen Geldstrafen und sogar der Entzug der Gewerbeerlaubnis

Können Vermittler oder deren zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter die erforderlichen 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr und Person nicht nachweisen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann mit Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro je Verstoß und bei mehrfachen Verstößen sogar mit dem Entzug der Gewerbeerlaubnis geahndet werden.

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