Worauf Arbeitgeber achten müssen

Nicht nur im Privatsektor sind Elektrofahrräder weiterhin auf dem Vormarsch. Seit Diensträder dem Dienstauto steuerlich nahezu gleichgestellt wurden, sind Zweiräder auch für Unternehmer eine attraktive Alternative.

Die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Schließlich sorgen Dienstfahrräder nicht nur für Image-Pluspunkte beim Thema Nachhaltigkeit, sondern sind obendrein auch ein beliebtes Mittel, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden. Denn nicht alle Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit den verlockenden Gehaltsangeboten des Wettbewerbs zu konkurrieren. Sonderleistungen wie ein Dienstfahrrad sind daher eine willkommene Alternative, um Mitarbeitern dennoch einen Bonus anzubieten.

Darüber hinaus lassen sich Dienstfahrräder hervorragend als Werbefläche nutzen. Mit Aufklebern, Prägungen oder beispielsweise einem kleinen Schild am Gepäckträger erzielen Unternehmer nicht nur zusätzliche Reichweite für den Markennamen, sondern transportieren zugleich ein grünes Image.
Zu guter Letzt tragen Dienstfahrräder natürlich auch zu einem gesunden Lebensstil der Mitarbeiter bei. Arbeitnehmer, die sich regelmäßig auf den Drahtesel schwingen, sind weniger anfällig für Krankheiten und damit produktiver.

Bereits Ende 2017 rollten mehr als 200.000 Dienstfahrräder über die Straßen der Bundesrepublik. Mittlerweile dürfte diese Zahl noch einmal deutlich gestiegen sein, insbesondere durch den E-Bike-Boom in Deutschland. Vor allem in Großstädten stellt das Fahrrad für viele Arbeitnehmer eine willkommene Alternative zum Auto dar. Die Arbeitswege sind kurz und damit einfach per Rad zu bewältigen, Parkplätze selten und auf Radwegen lassen sich Staus im Berufsverkehr bestens umfahren.

Welche Voraussetzungen gelten für Dienstfahrräder?

Für mit Muskelkraft angetriebene Dienstfahrräder gibt es nahezu keine Einschränkungen. Neben City-Rädern können auch Mountainbikes oder Rennräder als Dienstrad genutzt werden. Bei E-Bikes gibt es hingegen einige Grenzwerte, die Arbeitgeber beachten müssen. So darf der Elektroantrieb den Radler nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen. Die Anfahrhilfe darf bis maximal 6 km/h aktiv sein.

Für höhere Geschwindigkeiten müssen Fahrer entsprechend in die Pedale treten. Schnellere Elektroräder gelten für Zulassungsstelle und Finanzamt nämlich als Kraftfahrzeug und damit als Dienstwagen. Deshalb benötigen diese Räder eine Versicherung, ein Kennzeichen und für den Fahrer gilt nicht nur eine Helmpflicht, sondern es wird auch ein Führerschein benötigt.

Pflichten des Arbeitgebers

Unterweisung am Dienstrad: Wird ein Dienstrad tatsächlich für Dienstfahrten genutzt, muss der Arbeitgeber zuvor eine Unterweisung am Dienstrad durchführen. Fahrten von zuhause ins Büro oder umgekehrt zählen nicht als Dienstfahrten.

  • Jährliche Sachkundigenprüfung (für Dienstelektroräder ab 25 km/h): E-Bikes, die Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützen und als Kraftfahrzeug gelten, müssen einer jährlichen Prüfung durch einen Sachkundigen (z. B. Fahrradhändler) unterzogen werden. Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung wird die Sachkundigenprüfung für jedes Dienstfahrrad empfohlen, da sie der Sicherheit des Rades und vor allem des Fahrers dient.
  • Gefährdungsbeurteilung: Auch wenn für E-Bikes bis 25 km/h keine gesetzliche Helmpflicht gilt, können Arbeitgeber dennoch dazu verpflichtet sein, Fahrern von Diensträdern einen Helm zur Verfügung zu stellen. Bevor einem Arbeitnehmer ein Dienstrad überlassen wird, ist deshalb zu klären, auf welche Art und Weise das Rad genutzt werden soll und wer für Zubehörkosten (Helm, Schloss, etc.) aufkommt.

Lassen sich Dienstfahrräder auch bei K&M versichern?

Ja. Die Konzept & Marketing Gruppe bietet Ihnen gleich mehrere Möglichkeiten, ein Dienstfahrrad zu versichern:

  1. allsafe casa (Wohngebäude- + Hausratschutz): Fremde Fahrräder und damit auch Dienstfahrräder sind mitversichert.
  2. allsafe home (Hausratschutz): Dienstfahrräder sind gegen die genannten Gefahren abgesichert.
  • Baustein Fahrraddiebstahl: Kein Versicherungsschutz für Dienstfahrräder. Nur eigene Fahrräder der im Haushalt lebenden Personen sind versichert.
  • Baustein Fahrrad- & E-Bike-Kasko: Dienstfahrräder ohne Einschränkungen versichert. Unabhängig vom Eigentümer ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad / E-Bike mit entsprechender Rahmennummer versichert.