Wasser ist nicht gleich Wasser – zumindest in der Wohngebäudeversicherung. Denn ob ein Schaden durch Leitungswasser, Oberflächenwasser oder durch Wasser aus Regenrinnen bzw. daran angeschlossenen Rohren entstanden ist, kann für die Betroffenen einen gewaltigen Unterschied machen.

Alarmierend ist dabei vor allem, dass nicht einmal die Absicherung gegen Elementargefahren einen umfassenden Versicherungsschutz gegen die stetig zunehmende Starkregengefahr bietet, wie zahlreiche Urteile zu Ungunsten von Versicherungsnehmern beweisen.

In diesem Beitrag präsentieren wir Ihnen Beispiele aus der Rechtssprechung, die deutlich machen,

  • wo die Lücken herkömmlicher Wohngebäudeversicherungen bei Regenwasserschäden liegen und erklären
  • warum Ihre Kunden mit den K&M-Wohngebäudetarifen inklusive Allgefahrendeckung besser abgesichert sind.

Richtig abgesichert bei Starkregen?

Stellen Sie sich vor, der Himmel reißt auf und es schüttet wie aus Eimern. Monsunartig fallen innerhalb kürzester Zeit enorme Wassermassen vom Himmel und sorgen am Boden für Überschwemmungen. Schäden durch Starkregen und andere Naturereignisse haben spürbar zugenommen. Besonders in den Sommermonaten haben schwere Unwetter in den vergangenen Jahren für Rekordschäden gesorgt.

Betroffen sind dabei immer häufiger Gebiete, die bislang nicht durch Überschwemmungsgefahren bedroht wurden und dementsprechend kaum darauf vorbereitet sind. Insgesamt haben sich die Schäden durch Starkregen-Ereignisse nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von 2002 bis 2017 auf 6,7 Milliarden summiert.

Glücklicherweise wird das Bewusstein für das immense Schadenpotenzial von Naturgefahren in der deutschen Bevölkerung immer ausgeprägter. Mittlerweile sind 43 Prozent aller Häuser gegen Elementarschäden versichert. Doch nicht immer bietet der Tarifbaustein zur Wohngebäudeversicherung ausreichenden Schutz.

Fall Nr. 1: Das überlastete Entwässerungssystem

Bei einem Starkregen im Juli 2016 wurde der oberste Balkon eines Gebäudes geflutet. Über das vorhandene Abflussrohr konnten die anfallenden Wassermassen nicht schnell genug abfließen. Der Pegel stieg an bis das Wasser durch die Balkontür in das Gebäude drückte. Der Hausbesitzer meldete den Schaden in Höhe von ca. 6.000 Euro seiner Versicherung. Diese lehnte eine Regulierung jedoch ab, da kein Naturgefahrenschaden vorliege.

Eine Entscheidung, die das Kammergericht Berlin im Mai 2018 bestätigte (Aktenzeichen: 6 U 162/17). Zuvor war der Versicherungsnehmer mit seiner Klage gegen die Entscheidung des Versicherers bereits beim Berliner Landgericht gescheitert. Ausschlaggebend für die Urteile war, dass für einen versicherten Schaden das Wasser aus dem Entwässerungssystem (Abflussrohr) wieder hätte „austreten“ müssen. Das war aber nicht der Fall, denn das Rohr konnte schlicht kein zusätzliches Wasser mehr aufnehmen. Im Sinne der Elementargefahrenversicherung lag kein Rückstau und damit auch kein versicherter Schaden vor.

Fall Nr. 2: Das verstopfte Drainagerohr

Ein überlastetes Drainagerohr hatte im Keller eines Wohnhauses für einen Wasserschaden gesorgt. Die Ursache für das austretende Wasser war eine Verstopfung, was besonders im Herbst durch Laub, Zweige und Schmutz häufig vorkommt. Weil es sich aber um ein Ableitungsrohr für Regen- und nicht Leitungswasser handelte, sah sich der Wohngebäudeversicherer nicht zur Leistung verpflichtet und lehnte eine Regulierung ab.

Das Oberlandesgericht Hamm stimmte dieser Auslegung zu (Aktenzeichen: 20 U 148/16), da Regenwasser eben nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt war, sondern nur die explizit benannte Gefahr durch Leitungswasser.

Wie Sie Ihre Kunden besser gegen Starkregenschäden absichern?

Ganz einfach: Zeigen Sie Ihnen die Vorteile des K&M-Allgefahrenschutzes, mit dem eine Aufzählung versicherter Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder eben Leitungswasser entfällt. Somit sind grundsätzlich alle Gefahren – auch bislang unbekannte und unbenannte – versichert.

Nur was in den Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen ist, ist nicht versichert.

Der K&M-Allgefahrenschutz unterscheidet somit nicht zwischen Schäden durch Leitungswasser, Abwasser oder Regenwasser. Damit wäre auch ein Schaden durch Rückstau aus einem Drainagerohr für Regenwasser bei K&M versichert.