Ein Gebäudeschaden tritt ein, wenn eine versicherte Gefahr, wie z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar (Überschwemmung/Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch/Erdfall, Schnee-/Eindruck, Lawinen, Vulkanausbruch), Ihr Gebäude beschädigt.