Wählen Sie hier die Sparte, in der der Schaden passiert ist.
Für Notfälle, die sich innerhalb unserer Geschäftszeiten ereignen, wählen Sie bitte die 0511 640 54 100 !
Haben Sie einen Wasserschaden außerhalb unserer Geschäftszeiten, können Sie sich gern an einen unserer Dienstleister wenden:
Firma MBS unter 0800 55 44 55 44
Firma ARTUS unter 0800 3300 007
Bitte denken Sie im Falle eines Leitungswasserschadens unbedingt daran, die Hauptwasserleitung abzustellen.
Sollten Sie Probleme bei der Verwendung des Online-Formulars haben, können Sie uns den Schaden auch – unter Angabe der Versicherungsscheinnummer – per E-Mail an schaden@k-m.info melden.
Was bedeuten die unterschiedlichen Schadenarten?
Sie oder eine versicherte Person haben einen Unfall erlitten? Melden Sie ihn uns. Auch wenn noch nicht feststeht, ob dauerhafte Schäden bleiben, können Ihnen Leistungen aus dem Vertrag zustehen.
Ein Glasbruch kann beispielsweise an der Gebäude- oder Mobiliarverglasung durch die verschiedensten Ursachen auftreten. Wenn Sie Glasbruchschäden mitversichert haben, kommt in der Regel die Gebäude- oder Hausratversicherung für den Schaden (Glasanteil) auf.
Mit allsafe casa – DIE Eigenheimversicherung bieten wir ein einzigartiges und spezielles Produkt. Dieses kombiniert in einem Vertrag die Gebäude- und Hausratversicherung. Wenn Sie einen allsafe casa Vertrag bei uns haben, wählen Sie bitte die entsprechende Schadenmeldung „Eigenheimschaden (allsafe casa)“. Sie können diese Schadenmeldung nutzen, wenn sowohl Ihr Gebäude als auch Ihr Hausrat Schaden genommen haben oder wenn nur ein Teil betroffen ist
Ein Gebäudeschaden tritt ein, wenn eine versicherte Gefahr, wie z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar (Überschwemmung/Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch/Erdfall, Schnee-/Eindruck, Lawinen, Vulkanausbruch), Ihr Gebäude beschädigt.
Ein Hausratschaden tritt ein, wenn eine versicherte Gefahr, wie z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch, Elementar (Überschwemmung/Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch/Erdfall, Schnee-/Eindruck, Lawinen, Vulkanausbruch), Ihren Hausrat beschädigt. Zum Hausrat gehören alle Sachen, auch fremdes Eigentum, die Ihrem Haushalt zur Einrichtung oder zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Bei einem Privathaftpflichtschaden haben Sie oder eine mitversicherte Person einem Dritten versehentlich einen Schaden zugefügt. Das kann ein Rempler an Omas Vase sein, eine als Beifahrer zu schwungvoll aufgestoßene Autotür (beides Sachschäden) oder auch eine unachtsam herbeigeführte Verletzung (Personenschaden). Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn Ihre Unachtsamkeit beispielsweise bei einem Unternehmer dazu führt, dass er einen wirtschaftlichen Schaden erleidet.
Bei einem Tierhalterhaftpflichtschaden gelten die gleichen Bedingungen, nur das entweder Ihr Hund oder Ihr Pferd versichert ist.
Ein Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschaden tritt ein, wenn jemand auf Ihrem Grundstück Schaden nimmt. Der Klassiker ist der nicht gestreute Weg im Winter.