Was hat zur Unsicherheit geführt?

Ein Urteil des Landgerichts München sorgt in Vermittlerkreisen gerade für reichlich Verunsicherung. Im Kern geht es um die Frage, wann und auf welche Art und Weise dem Kunden im Online-Vermittlungsprozess eine Erstinformation zugestellt werden muss. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles Wissenswerte rund um die aktuelle Lage zur Erstinformation in digitalen Medien.

Betroffen von der neuen Form der Informationspflicht sind nicht nur große Vergleichsportale, sondern im Grunde jeder Vermittler, der auf seiner Website Formulare, Vergleichsrechner oder andere Beratungstools anbietet. Werden diese als Start des Vermittlungsprozesses genutzt, sind der Download und die protokollierte Kenntnisnahme der Erstinformation vorab zwingend erforderlich.

Bislang beschränkte sich die Erstinformation auf eine Verlinkung im sogenannten Footer (der Fußzeile) der Website. Dies ist nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr ausreichend. Versicherungsvermittler müssen nachbessern, wenn Sie keine teure Abmahnung riskieren wollen. 

Die Grundsatzfrage: Wann beginnt der Vermittlungsprozess?

Während das bloße Betreten der Vermittlerwebsite noch keinen informationspflichtigen ersten Geschäftskontakt darstellt, gilt das allerdings sehr wohl für die Nutzung von Formularen oder Vergleichsrechnern, die längst keine Seltenheit mehr auf den Websites der Vermittler sind. Die ausgelieferten Daten solcher Beratungstools sind eindeutige Empfehlungen an den Kunden und stellen im juristischen Sinne die Antwort des Maklers zum ersten Geschäftskontakt dar, auch wenn dieser nicht als Person anwesend ist. Und genau vor eben jener Antwort sieht der Gesetzgeber zwingend die Erstinformation des Interessenten vor.

Wie gehen Vermittler auf Nummer sicher?

Eine mögliche Lösung des Problems ist die Einrichtung einer Bestätigungsseite mit vorgeschriebenem Download der Erstinformation, bevor Besucher einer Website Formulare oder Vergleichsrechner aufrufen. Der Zugriff auf diese Werkzeuge wird nur gestattet, wenn der Nutzer bestätigt, die Erstinformation heruntergeladen, gespeichert und gelesen zu haben. Wichtig ist, dass diese Bestätigung gespeichert und protokolliert wird. Vorher darf kein Vergleichs-/ Beratungsergebnis sichtbar sein.

Machen Sie aus der Not eine Tugend und gestalten Sie die Erstinformation in einen Mehrwert für den Interessenten um. Andernfalls wird die Zwangslektüre mit hoher Wahrscheinlichkeit als zusätzliche Belastung empfunden. Ein Beispiel wäre eine ausführliche Imagebroschüre, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, sowie Ihre Dienstleistung und Ihre Agentur ansprechend darstellt.

Eine kostenlose Lösung ist über das Portal digidor möglich. Den Generator finden Sie hier:

https://www.expertenhomepage.de/digidor/funktionen.html

 

Bildquellen:
shutterstock.com Phushutter 790721680
shutterstock.com AVN Photo Lab 361687742