Ein Hausratschaden tritt ein, wenn eine versicherte Gefahr, wie z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch, Elementar (Überschwemmung/Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch/Erdfall, Schnee-/Eindruck, Lawinen, Vulkanausbruch), Ihren Hausrat beschädigt. Zum Hausrat gehören alle Sachen, auch fremdes Eigentum, die Ihrem Haushalt zur Einrichtung oder zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.