Nein. Laut IDD-Vermittlerrichtlinie sind Sie nur verpflichtet im Falle einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde die Weiterbildungen nachzuweisen.
Dies können Sie zum einen über ein Weiter bildungskonto bei der Initiative „gut beraten“ machen oder aber die Bestätigungen selbst dokumentieren und archivieren (am besten immer chronologisch pro Kalenderjahr). Bei der Anmeldung zu unseren Webinaren können Sie auswählen, ob Sie eine Buchung von Weiterbildungseinheiten oder eine schriftliche Bestätigung wünschen.