Streiche an Halloween – Wo hört der Spaß auf?
Halloween gewinnt als inoffizieller Feiertag in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Vor allem Kinder und Jugendliche nehmen den Trend aus den USA dankend an und begeben sich am 31. Oktober auf Beutezug durch die Straßen der Nachbarschaft. Unter dem Motto „Süßes oder Saures“ sammeln kleine „Vampire, Gespenster und Zombies“ bevorzugt süße Leckereien. Bleibt die Haustür verschlossen oder entspricht die Ausbeute nicht den Erwartungen der kleinen „Monster“, wird das betroffene Haus schnell zum Ziel eines Streiches.
Doch wo hört harmloser Spuk auf und wo fangen Sachbeschädigung und Vandalismus an?
Schließlich fallen die Hemmschwellen schneller, wenn sich junge „Unholde“ hinter einer Maske verstecken. Konfetti im Briefkasten, Zahnpasta auf der Türklinke oder Luftschlangen im Garten ziehen wohl in den seltensten Fällen Konsequenzen nach sich. Zerstörte Blumenkästen und mit Silvesterknallern gesprengte Briefkästen zeugen da schon viel eher von krimineller Energie.
Da verantwortliche Kinder und Jugendliche strafrechtlich in der Regel aber nicht belangt werden können, wird im Ernstfall geprüft, ob die Eltern für den Schaden aufkommen müssen. Allerdings haften Eltern nur dann für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Um diese zu erfüllen, müssen Eltern aber nicht ständig neben ihren Kindern stehen. Nur Kinder unter 7 Jahren müssen ständig beaufsichtigt werden. Ältere Kinder hingegen dürfen an Halloween auch ohne Aufsicht eines Erwachsenen losziehen. Haben Eltern ihre Kinder zuvor über die rechtlich gültigen Ge- und Verbote aufgeklärt, ist die Aufsichtspflicht damit erfüllt. Verursachen Kinder trotzdem einen Schaden, bleibt der Geschädigte meist auf den Kosten sitzen.
Privathaftpflicht sollte Schäden durch deliktunfähige Personen abdecken
Viele Eltern fühlen sich aber moralisch verpflichtet, für den von ihrem Nachwuchs angerichteten Schaden aufzukommen. Hierbei hilft der leistungsstarke Versicherungsschutz von Konzept & Marketing (K&M). Die Privathaftpflichtversicherung allsafe fortuna ersetzt in den Tariflinien fine, prime und perfect auch Sachschäden durch deliktunfähige Personen (z. B. Kinder & Jugendliche).
So beugen Eltern Schäden durch Halloween-Streiche vor
- Klären Sie Kinder über die Folgen ihrer Taten auf. Sprechen Sie gemeinsam darüber, was als Streich in Ordnung geht und wo der Spaß aufhört.
- Kontrollieren Sie die Taschen Ihrer Kinder auf Eier, Feuerwerkskörper und Co., bevor sie zur Halloween-Tour starten.
- Begleiten Sie Kinder von Tür zu Tür. Auch wenn Sie im Hintergrund bleiben, können Sie bei Bedarf jederzeit einschreiten.
- Machen Sie Kindern Mut, sich trotz Gruppendruck gegen üble Streiche auszusprechen und diese zu verhindern.
- Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler und schließen Sie noch heute Ihre K&M-Privathaftpflicht allsafe fortuna ab.